CareLit Fachartikel
Unklare Zahlungssituationen
Das Krankenhaus, Berlin · 2014 · Heft 7 · S. 649 bis 652
Dokument
151556
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Versicherte erhält die ihm zustehenden Leistungen nicht unmittelbar von seiner gesetzlichen Krankenkasse, sondern gemäß 5 2 Absatz 2 Satz 1 SGB V als Sach-und Dienstleistung. Der Leistungserbringer stationärer Krankenhausbehandlung hat seinen Vergütungsanspruch nicht dem Versicherten, sondern der gesetzlichen Krankenkasse gegenüber geltend zu machen und unter Um-ständen auch klageweise einzufordern.
Schlagworte
KRANKENKASSE
KRANKENHAUS
THERAPIE
LEISTUNG
RECHT
KOSTEN
BEURTEILUNG
ELTERN
VERSICHERUNG
ES
KIND
LEBEN
SICHERHEIT
SCHREIBEN
NAMEN
LEUKÄMIE