CareLit Fachartikel

Zwei Paar Stiefel: Bereitschafts-dienst und Rufbereitschaft

Schwerdle, J.; · Neue Caritas, Freiburg · 2014 · Heft 7 · S. 27 bis 28

Dokument
151653
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Neue Caritas, Freiburg
Autor:innen
Schwerdle, J.;
Ausgabe
Heft 7 / 2014
Jahrgang 115
Seiten
27 bis 28
Erschienen: 2014-07-14 00:00:00
ISSN
8127-127
DOI

Zusammenfassung

IN ZAHLREICHEN Einrichtungen der Caritas müssen auch außerhalb der regulären Arbeitszeit Menschen mit Behinderung betreut, kranke Menschen versorgt und technische Einrichtungen aufrechterhalten werden. Um diese Leistungen sicherzustellen, kann der Dienstgeber anordnen, dass sich die Mitarbeiter(innen) im Rahmen eines Bereitschaftsdienstes oder einer Rufbereitschaft bereithalten, um im Bedarfsfall die Arbeit aufzunehmen. Die, ,Richtlinien für Arbeitsverträge in den Einrichtungen des Deutschen Cari-tasverbandes (AVR) enthalten in der Anlage 5 (Arbeitszeitregelungcn) sowie in den Anlagen 30 bis 33 (Sonderregelungen…

Schlagworte

BEREITSCHAFTSDIENST ARBEITSZEIT URTEIL MITARBEITER PFLEGEPERSONAL ZEIT MENSCHEN ARBEIT ARBEITSLEISTUNG ARBEITSBELASTUNG Neue Caritas Freiburg