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Auswirkungen der Verminderung der regelmä-ßigen Arbeitszeit für einen gesetzlichen Wochenfeiertag gem. §6 Abs. 3 Satz 3 TVöD-AT auf die Überstundenvergütung nach §46 Nr. 4 Abs. 3…
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 7 · S. 409 bis 412
Dokument
151693
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
§46 Nr. 4 Abs. 3 Satz 6 TVöD-BT-V (Bund) nimmt eine monatsbezogene Pauschalierung bei der Bewertung der Arbeitsleistung vor. Fällt in einem Kalendermonat ein gesetzlicher Feiertag auf einen Werktag, führt dies nach § 6 Abs. 3 Satz 3 TVÖD-AT für diesen Monat zu einerDabei muss individuell festgestellt werden, wie viele Stunden der betreffende Arbeitnehmer hätte arbeiten Absenkung des Schwellenwerts von 168 Stunden im Umfang der dienstplanmäßig ausgefallenen Stunden müssen, wenn er dienstplanmäßig zur Feiertagsarbeit herangezogen worden wäre.
Schlagworte
ARBEITSZEIT
FEIERTAG
ARBEITNEHMER
VERGÜTUNG
ZEIT
TVÖD
ARBEIT
ARBEITSLEISTUNG
RECHTSPRECHUNG
ARBEITSVERHÄLTNIS
HÖHE
FÜHRUNG
ES
Zeitschrift für Tarifrecht
München