Anspruch einer Lehrkraft auf Höhergruppierungsgewinn gem. §8 Abs. 5 TVÜ-Länder
Zeitschrift für Tarifrecht, München · 2014 · Heft 7 · S. 418 bis 421
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Erfüller i. S. d. Nr. 2 ERL werden von § 8 Abs. 5 TVÜ-Länder nicht erfasst. § 8 Abs. 5 Satz 1 TVÜ-Länder verlangt, dass eine Höhergruppierung „nur vom Ablauf einer Bewährungszeit und von der Bewährung abhängig ist. Damit soll der Besitzstand von Lehrkräften gewahrt werden, die bei Fortgeltung des BAT aufgrund Bewährungsaufstiegs entsprechend § 23a BAT höhergruppiert worden wären, deren Aufstiegserwartung sich wegen der Einführung des TV-L aber nicht verwirklichte. Dies betrifft nur die in Anlehnung an den BAT eingruppierten Nichterfüller, denn nur diese hatten die Möglichkeit eines solchen Bewährungsaufstiegs. B…