Gutachten: NRW-Pflegeverordnung zu weitreichend
SCHRADER, S.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 7 · S. 7
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein vom Gesundheitsausschuss des Landtages eingeholtes Rechtsgutachten hat nach Ansicht des Bundesverbandes privater Anbieter sozialer Dienste (bpa) bestätigt, dass die vom Ministerium vorgelegte Durchführungsverordnung zum Altenpfiegegesetz (APG DVO) zu weitreichende Regelungen enthält und vor allem auch grund-rechtsrelevante Aspekte tangiert. Derart tiefgreifende Eingriffe in die Finanzierung der stationären und ambulanten Pflege in NRW müssten stattdessen in einem Gesetz geregelt und somit auch vom Landtag beschlossen werden, so die Experten, und könnten nicht eigenständig vom Ministerium erlassen werden.