CareLit Fachartikel
Wo Staub liegt, herrscht Frieden ...
Sieper, M.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2014 · Heft 7 · S. 662 bis 663
Dokument
151743
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Stets korrigiert werden könne nach der Rechtsprechung beider Senate innerhalb der Sechswochenfrist nach § 275 SGB V bei offenkundigen Fehlern und wenn die korrigierte Rechnung ausdrücklich nicht als Schluss-rechnung bezeichnet wurde.
Schlagworte
KRANKENKASSE
HAMBURG
KRANKENHAUS
RECHTSPRECHUNG
MDK
DRG
STAUB
LEISTUNG
HOFFNUNG
HÖHE
ES
PRAXIS
RECHTSANWÄLTE
führen und wirtschaften im Krankenhaus
Melsungen