CareLit Fachartikel

Patientenakte Die letzte Instanz

Köchling, S.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2014 · Heft 7 · S. 672

Dokument
151746
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen
Autor:innen
Köchling, S.;
Ausgabe
Heft 7 / 2014
Jahrgang 31
Seiten
672
Erschienen: 2014-07-01 00:00:00
ISSN
0175-4548
DOI

Zusammenfassung

Ebenso bejaht die Rechtsprechung ein Einsichtsrecht der Erben, um vermeintliche Behandlungsfehler durch den behandelnden Arzt nachzuweisen. Schließlich ist es nur allzu verständlich, dass der Arzt, dem ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird, sich mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen eine Inanspruchnahme verteidigt und daher die Akteneinsicht verweigern wird. Deshalb wird in den Fällen, in denen Angehörige Bchandlungsfchler geltend machen, eine mutmaßliche Einwilligung des Verstorbenen vermutet.

Schlagworte

EINSICHTSRECHT RECHT RECHTSPRECHUNG EINWILLIGUNG ENTSCHEIDUNG BEHANDLUNGSFEHLER PATIENTEN WAHRNEHMUNG TOD führen und wirtschaften im Krankenhaus Melsungen