CareLit Fachartikel
Patientenakte Die letzte Instanz
Köchling, S.; · führen und wirtschaften im Krankenhaus, Melsungen · 2014 · Heft 7 · S. 672
Dokument
151746
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ebenso bejaht die Rechtsprechung ein Einsichtsrecht der Erben, um vermeintliche Behandlungsfehler durch den behandelnden Arzt nachzuweisen. Schließlich ist es nur allzu verständlich, dass der Arzt, dem ein Behandlungsfehler vorgeworfen wird, sich mit den ihm zur Verfügung stehenden Mitteln gegen eine Inanspruchnahme verteidigt und daher die Akteneinsicht verweigern wird. Deshalb wird in den Fällen, in denen Angehörige Bchandlungsfchler geltend machen, eine mutmaßliche Einwilligung des Verstorbenen vermutet.
Schlagworte
EINSICHTSRECHT
RECHT
RECHTSPRECHUNG
EINWILLIGUNG
ENTSCHEIDUNG
BEHANDLUNGSFEHLER
PATIENTEN
WAHRNEHMUNG
TOD
führen und wirtschaften im Krankenhaus
Melsungen