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Apotheker dürfen bei Nichtbeachtung von Rabattverträgen auf Null retaxiert werdenSGBV § 129 13
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 7 · S. 297 bis 301
Dokument
151806
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die gesetzlichen Krankenkassen dürfen Apotheker auf Null retaxieren, ihnen die Vergütung also vollständig verweigern, wenn sie ihrer Pflicht zur Substitution eines Arzneimittels durch ein günstigeres Rabattarzneimittel aus § 129 Abs. 1 Satz 3 SGB V nicht nachkommen.
Schlagworte
ARZNEIMITTEL
KRANKENKASSE
APOTHEKER
RECHTSPRECHUNG
VERLETZUNG
VERGÜTUNG
APOTHEKEN
VERTRÄGE
WAHRNEHMUNG
HÖHE
ES
STRAFE
BERUFSAUSÜBUNG
HAND
VERHALTEN
Pharma Recht