CareLit Fachartikel

Zur Frage der Verpflichtung zu Zahlungen nach § 1 AMRabG AMRabG § 1

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 7 · S. 301 bis 309

Dokument
151807
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 7 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
301 bis 309
Erschienen: 2014-07-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin stellt Arzneimittel her, die Beklagte ist ein Unternehmen der privaten Krankenversicherung. Das Arzneimittelrabattgesetz (AMRabG) ist zum 01. 01. 2011 in Kraft getreten. Gemäß § 1 AMRabG haben die pharmazeutischen Unternehmen den Unternehmen der privaten Krankenversicherung und den Trägern der beamtenrechtlichen Beihilfe für verschrei-hungspfhchtige Arzneimittel, deren Kosten diese ganz oder teilweise erstattet haben, nach dem Anteil der Kostentragung Abschläge entsprechend § 130a Abs. 1, la, 2, 3a und 3b SGB V zu gewähren. Nach % 1 Satz 3 AMRabG, der mit Ge-setz vom 07. 08. 2013 mit Wirkung vom 01.…

Schlagworte

UNTERNEHMEN KRANKENVERSICHERUNG KOSTEN ARZNEIMITTEL ZIEL BELASTUNG HÖHE BEVÖLKERUNG EINKOMMEN RECHTSPRECHUNG ES NAMEN EIGNUNG INTENTION GESUNDHEIT PERSONEN