Beteiligung von Gleichstellungs-(Frauen-)beauftragten an (behördlichen) Disziplinarverfahren
Weiß, H.-D.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 8 · S. 284 bis 293
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Während bestehende Beteiligungsrechte des Personalrats an Disziplinarverfahren in den Personalvertretungsgesetzen von Bund und Ländern ausdrücklich geregelt sind, fehlt es in den einschlägigen Gleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern - mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern - an solchen Vorschriften für Gleichstellungs-(Frauen-, Chancen-gleichheits-)beauftragte. Die Folge ist Rechtsunsicherheit, weil es der Gesetzesauslegung, die bekanntlich unterschiedliche Meinungen hervorbringt, bedarf, inwiefern solche Beteiligungsrechte bestehen oder eben auch nicht. Hat das BVerwG für das Btmdesrecht, wie zu zeigen is…