CareLit Fachartikel

Beteiligung von Gleichstellungs-(Frauen-)beauftragten an (behördlichen) Disziplinarverfahren

Weiß, H.-D.; · Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 8 · S. 284 bis 293

Dokument
151847
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Weiß, H.-D.;
Ausgabe
Heft 8 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
284 bis 293
Erschienen: 2014-08-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Während bestehende Beteiligungsrechte des Personalrats an Disziplinarverfahren in den Personalvertretungsgesetzen von Bund und Ländern ausdrücklich geregelt sind, fehlt es in den einschlägigen Gleichstellungsgesetzen von Bund und Ländern - mit Ausnahme von Mecklenburg-Vorpommern - an solchen Vorschriften für Gleichstellungs-(Frauen-, Chancen-gleichheits-)beauftragte. Die Folge ist Rechtsunsicherheit, weil es der Gesetzesauslegung, die bekanntlich unterschiedliche Meinungen hervorbringt, bedarf, inwiefern solche Beteiligungsrechte bestehen oder eben auch nicht. Hat das BVerwG für das Btmdesrecht, wie zu zeigen is…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG VORSCHRIFTEN SPORT EINWILLIGUNG AUFGABENSTELLUNG FAMILIE BERLIN EXAMINA FRAUEN ES RECHTSPRECHUNG ARBEITSPLATZ GESCHLECHT FAMILIENSTAND PRAXIS BROT