Ausschluss aus dem Personalrat
Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 8 · S. 312 bis 313
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antragsteller begehrt den Ausschluss des Beteiligten zu 1, der ihm als einziger Vertreter der Gruppe der Beamten angehört. Er hat sich zur Begründung seines Begehrens unter anderem darauf berufen, dass der Beteiligte zu 1 in einer Sitzung des Antragstellers dessen Vorstand der Ausgrenzung des Beamtenvertreters bezichtigt, die Arbeitsweise des Personalrats mit der des SED-Regimes der ehemaligen DDR verglichen sowie ausgeführt habe, dies sei eine Praxis, die der Vorstand immer wieder praktiziere. Der Verwaltungsgerichtshof hat angenommen, dieser Sachverhalt begründe weder für sich genommen noch in Zusammenscha…