CareLit Fachartikel

Betriebsratsmitglied kann keine Festanstellung verlangen

Sausen, P.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 8 · S. 32 bis 33

Dokument
151872
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Sausen, P.;
Ausgabe
Heft 8 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
32 bis 33
Erschienen: 2014-08-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Geklagt hatte eine Arbeitnehmerin, die zuerst ohne Sachgrund befristet vom 12.10.2009 bis 11.10.2010 neu eingestellt wurde. Noch vor Ablauf der einjährigen Befristung wurde die Mitarbeiterin im Mai 2010 in den Betriebsrat gewählt. Ende September 2010 wurde der befristete Arbeitsvertrag um ein weiteres Jahr bis zum 11.10.2011 verlängert. Am 12.7.2011 teilte die Arbeitgeberin der Mitarbeiterin schließlich schriftlich mit, dass sie nach Ende der Befristung nicht übernommen werde. Die Arbeitnehmerin sah in der Entscheidung des Arbeitgebers eine Sanktion für ihre Tätigkeit als Betriebsrätin.

Schlagworte

ARBEITGEBER PERSONALRAT ALTENHEIM BERLIN ARBEITSRECHT ARBEITSVERTRAG ARBEITSVERHÄLTNIS Hannover