CareLit Fachartikel

Investitionskosten So geht s ungefördert!

SAUER, H.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2014 · Heft 8 · S. 30 bis 31

Dokument
151880
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Häusliche Pflege, Hannover
Autor:innen
SAUER, H.;
Ausgabe
Heft 8 / 2014
Jahrgang 23
Seiten
30 bis 31
Erschienen: 2014-08-01 00:00:00
ISSN
0935-8234
DOI

Zusammenfassung

Handelt es sich nicht um eine geförderte Einrichtung, müssen die den Patienten in Rechnung gestellten Investitionskosten nach § 82 Abs. 4 SGB XI nur der zuständigen Landesbehörde mitgeteilt werden. Die Information der zuständigen Landesbehörde nach § 82 Abs. 4 SGB XI ist aber keine zwingende Voraussetzung für die Abrechnung des Investitionskostenzuschlags gegenüber den Patienten.

Schlagworte

VEREINBARUNG SOZIALHILFETRÄGER EINRICHTUNG HILFE BEHÖRDE LEISTUNGSABRECHNUNG LESEN PRAXIS PATIENTEN EINKOMMEN MENSCHEN RECHTSANWÄLTE ZEIT Häusliche Pflege Hannover