CareLit Fachartikel
Investitionskosten So geht s ungefördert!
SAUER, H.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2014 · Heft 8 · S. 30 bis 31
Dokument
151880
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Handelt es sich nicht um eine geförderte Einrichtung, müssen die den Patienten in Rechnung gestellten Investitionskosten nach § 82 Abs. 4 SGB XI nur der zuständigen Landesbehörde mitgeteilt werden. Die Information der zuständigen Landesbehörde nach § 82 Abs. 4 SGB XI ist aber keine zwingende Voraussetzung für die Abrechnung des Investitionskostenzuschlags gegenüber den Patienten.
Schlagworte
VEREINBARUNG
SOZIALHILFETRÄGER
EINRICHTUNG
HILFE
BEHÖRDE
LEISTUNGSABRECHNUNG
LESEN
PRAXIS
PATIENTEN
EINKOMMEN
MENSCHEN
RECHTSANWÄLTE
ZEIT
Häusliche Pflege
Hannover