Die Reha kommt ins Heim
Ralle-Sander, G.; · Altenpflege, Hannover · 2014 · Heft 8 · S. 36 bis 39
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Durch eine Änderung des §40 SGB V im Jahr 2007 wurde die mobile Rehabilitation als Versorgungsform gesetzlich verankert. Seitdem ist Rehabilitation in der Häuslichkeit möglich. Hierzu zählen auch das Pflegeheim und die Kurzzeitpflege. Die Mobile Reha Bremen behandelt seit 2013 Heimbewohner in Bremen. Vor der Gesetzesänderung 2007 war vielen Menschen der Zugang zu einer Rehabilitation verwehrt, wenn sie aufgrund individueller Kontextfaktoren nicht in der Lage waren, eine Rehabilitation seinrichtung (Reha-Klinik, Tagesklinik) aufzusuchen. Im gleichen Jahr haben die Spitzenverbände der Krankenkassen unter Beteiligu…