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Kündigung auf Verdacht?

Siefarth, T.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2014 · Heft 8 · S. 808 bis 810

Dokument
151930
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Siefarth, T.;
Ausgabe
Heft 8 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
808 bis 810
Erschienen: 2014-08-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Ein Verdacht ist schnell in die Welt gesetzt. Gerade wenn Pflegefachpersonen Körperverletzungsdelikte unterstellt werden, reagieren Arbeitgeber sehr sensibel und kündigen den Arbeitsvertrag mitunter rasch - auch wenn noch nichts bewiesen ist. Solche Verdachtskündigungen sind zwar grundsätzlich möglich, aber nur unter strengen Voraussetzungen, wie der folgende Fall vor dem Arbeitsgericht Magdeburg zeigt.

Schlagworte

ARBEITGEBER KÜNDIGUNG ARBEITNEHMER KRANKENHAUS FIXIERUNG BLASENKATHETER PSYCHIATRIE PANIK VERHALTEN SCHREIBEN SEHEN RECHTSPRECHUNG LESEN TELEFON TELEFAX WAHRSCHEINLICHKEIT