CareLit Fachartikel
FREIE ZEITEN IM SCHICHTSYSTEM
Böhme, H.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2014 · Heft 8 · S. 811
Dokument
151931
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zur Lage der Arbeitszeiten und da-mit auch der Freizeiten gibt es im Gesetz erstaunlich wenige Regelun-gen, die überdies im Zusammenspiel gesehen werden müssen. So darf der Dienstplangestalter maximal zehn Stunden täglich verplanen (§ 3 Satz 2 Arbeitszeitgesetz), danach müssen im Krankenhaus wenigstens zehn Stunden am Stück frei sein (§ 5 Ab-satz 2 Arbeitszeitgesetz). Die ununterbrochene tägliche Ruhezeit darf nur durch eine Tarifregelung oder vom Tarif zugelassene Betriebsvereinbarung zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat auf neun Stunden verkürzt werden.
Schlagworte
ARBEITGEBER
BAT
GESETZ
KRANKENHAUS
MITARBEITER
PERSONALRAT
ARBEIT
ES
VERSTÄNDNIS
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen