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Sternenkinder III

Quell-Liedke, S.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2014 · Heft 8 · S. 744 bis 747

Dokument
151943
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Quell-Liedke, S.;
Ausgabe
Heft 8 / 2014
Jahrgang 15
Seiten
744 bis 747
Erschienen: 2014-08-01 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Das Mutterschutzgesetz (MuSchG) gilt für alle (werdenden) Mütter, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, auch für geringfügig Beschäftigte und Auszubildende. In §6 des MuSchG sind die Beschäftigungsverbote nach einer Geburt geregelt. Dort heißt es in Absatz i: »Wöchnerinnen dürfen bis zum Ablauf von acht Wochen nach der Entbindung nicht beschäftigt werden. Für Mütter nach Frühund Mehrlingsgeburten verlängert sich diese Frist auf zwölf Wochen, bei Frühgeburten zusätzlich um den Zeitraum, der nach §3 Abs. z nicht in Anspruch genommen werden konnte. « Das bedeutet, dass Müttern Frühgebore-ner bis zu 18 Wochen Mutte…

Schlagworte

ELTERN GEBURT FEHLGEBURT STERBEN TOD KIND WISSEN LITERATUR LICHT TOTGEBURT MÜTTER ARBEITSVERHÄLTNIS FRÜHGEBURT ZEIT FRAUEN NATUR