CareLit Fachartikel
Anspruch auf vollen Satz
Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 8 · S. 1
Dokument
152028
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Behinderten oder pflegebedürftigen Menschen steht auch dann der volle Sozialhilfesatz zu, wenn sie bei Eltern oder Bekannten leben. Das hat das Bundessozialgericht (BSG) in Kassel klargestellt. Entscheidend sei nicht, ob ein Haushalt allein geführt werde. Es reiche, wenn ein eigener Haushalt gemeinsam geführt werde.
Schlagworte
HAUSHALT
SOZIALHILFE
URTEIL
LEBEN
SOZIALAMT
BEHINDERTER
MENSCHEN
ELTERN
ES
Care konkret
Hannover