Sorgerechtsvollmacht bei rechtlicher Betreuung
Hoffmann, B.; · Bt PRAX Spezial, Köln · 2014 · Heft 8 · S. 151 bis 155
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Ein minderjähriges Kind, für dessen Mutter und/oder Vater eine Betreuerin bzw. ein Betreuer bestellt wurde, lebt vielfach nicht mit seinen Eltern bzw. seiner Mutter oder seinem Vater in einem Haushalt, sondern bei Verwandten, in einer Pflegefamilie oder in einer Einrichtung der Kinderund Jugendhilfe. Es war und ist üblich, dass die Eltern dann den Personen, die das Kind betreuen, eine Vollmacht zur Wahrnehmung von Befugnissen aus der elterlichen Sorge erteilen. Daneben hat sich das Erteilen von umfangreichen Vollmachten an das Jugendamt etabliert. Aus der Tätigkeit als Gutachterin des Deutschen Instituts für Jug…