Wenn gute Leistung bestraft wird
HAMANN, K.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 8 · S. 6
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es ist nicht das erste Mal, dass den Mitarbeitern des Maria-Martha-Stift es in Lindau (Baden-Württemberg) das Kunststück gelang, Bewohner von einer höheren in die direkt darunter liegende Pflegestufe zu bringen. Das wird auch grundsätzlich von der Pflegekasse honoriert: Nach § 87 a Abs. 4 SGB XI erhalten Pflegeeinrichtungen den einmaligen Betrag von 1 536 Euro, wenn der Pflegebedürftige nach der Durchführung aktivierender und re-habilitierender Maßnahmen in eine niedrigere Pflegestufe oder von erheblicher zu nicht erheblicher Pflegebedürftigkeit zurückgestuft wurde. Wenn er innerhalb von sechs Monaten wieder in…