Fristen beachten
GÄCKLER, F.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 8 · S. 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Grenzwert für die geringfügig entlohnten Beschäftigungen wurde von monatlich 400 auf 450 Euro angehoben, die Höchstgrenze für die Gleitzonenregelung von 800 auf 850 Euro. Gleichzeitig wurde aber auch die Versicherungspflicht für Mini-Jobber in der gesetzlichen Rentenversicherung neu eingeführt. Mini-Jobber sind dadurch nunmehr grundsätzlich rentenversi-cherungspflichtig und müssen den Differenzbetrag zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung von 15 Prozent (bzw. fünf Prozent bei Mini-Jobs in Privathaushalten) und dem vollen Beitragssatz von 18,9 Prozent des Arbeitsentgelts zahlen.…