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GÄCKLER, F.; · Care konkret, Hannover · 2014 · Heft 8 · S. 12

Dokument
152150
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Care konkret, Hannover
Autor:innen
GÄCKLER, F.;
Ausgabe
Heft 8 / 2014
Jahrgang 17
Seiten
12
Erschienen: 2014-08-08 00:00:00
ISSN
1435-9286
DOI

Zusammenfassung

Der Grenzwert für die geringfügig entlohnten Beschäftigungen wurde von monatlich 400 auf 450 Euro angehoben, die Höchstgrenze für die Gleitzonenregelung von 800 auf 850 Euro. Gleichzeitig wurde aber auch die Versicherungspflicht für Mini-Jobber in der gesetzlichen Rentenversicherung neu eingeführt. Mini-Jobber sind dadurch nunmehr grundsätzlich rentenversi-cherungspflichtig und müssen den Differenzbetrag zwischen dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers zur Rentenversicherung von 15 Prozent (bzw. fünf Prozent bei Mini-Jobs in Privathaushalten) und dem vollen Beitragssatz von 18,9 Prozent des Arbeitsentgelts zahlen.…

Schlagworte

ARBEITNEHMER RENTENVERSICHERUNG ARBEITGEBER BEITRÄGE PFLEGEVERSICHERUNG SOZIALVERSICHERUNG ARBEITSVERHÄLTNIS HÖHE ROLLE Care konkret Hannover