Ein ideales Paar: Erstattungsund Festbeträge zur Regulierung von Arzneimittelpreisen
OLBRICH, A.; HAAS, A.; BODE, C.; · Gesundheits- und Sozialpolitik, Baden-Baden · 2014 · Heft 7 · S. 7 bis 14
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Regulierung von Arzneimittelpreisen erfolgt seit 1989 über Arzneimittel-Festbeträge. Sie sind Erstattungshöchstgrenzen für Arzneimittel, zu denen die Krankenkassen die Kosten für verordnete Arzneimittel übernehmen und werden vom GKV-Spitzenverband für Gruppen vergleichbarer Arzneimittel festgesetzt. Als zusätzliches kollektivvertragliches Steuerungsinstrument wurden ab 2011 verhandelte Erstattungsbeträge für Arzneimittel mit neuen Wirkstoffen eingeführt, die nicht unmittelbar oder gar nicht festbetragsgeregelt werden können. In der aktuellen Auseinandersetzung über die grundsätzliche Ausrichtung beider Instr…