In Bewegung bleiben!
Ganß, M.; · demenz, Hannover · 2014 · Heft 8 · S. 30 bis 31
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Das Selbstbestimmungsrecht des Pflegebedürftigen hat absolute Priorität, so steht es in der Präambel des Standards und damit über allen. Wer sich nicht bewegen will, hat das Recht dazu, sagt Sven Reutrier, wissenschaftlicher Mitarbeiter im DZNE - Deutsches Zentrum für Neurodegenerative Erkrankungen in Witten und einer der Mitentwickler des Expertenstandards „Erhaltung und Förderung der Mobilität in der Pflege und Gesprächspartner für demenzDAS MAGAZIN. Die Frage, ob es eines Bewegungsstandards in der Pflege bedarf, bejaht Sven Reuther. Der Sinn des Standards sei es, Pflegenden Mut zu machen, Bewegungs-angebote…