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Wann ist man versichert?

Sautter, T.; · faktor Arbeitsschutz, Heidelberg · 2014 · Heft 8 · S. 10 bis 12

Dokument
152324
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
faktor Arbeitsschutz, Heidelberg
Autor:innen
Sautter, T.;
Ausgabe
Heft 8 / 2014
Jahrgang 4
Seiten
10 bis 12
Erschienen: 2014-08-01 00:00:00
ISSN
2190-3077
DOI

Zusammenfassung

Versichert sind grundsätzlich alle Tätigkeiten, die sich aus der arbeitsvertraglichen Verpflichtung ergeben. Nicht versichert sind Handlungen, die nicht mehr im ur-sächlichen Zusammenhang mit derver-sicherten Tätigkeit stehen. Das sind sogenannte eigenwirtschaftliche, private Verrichtungen wie Essen, Trinken, Toilettengang oder Rauchen. Diese Handlungen können dieversicherteTätigkeitund damit den Unfallversicherungsschutz unterbrechen. Führt eine private Verrichtung allerdings nur zu einer geringfügigen Unterbrechungderversicherten Tätigkeit, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.

Schlagworte

VERSICHERUNGSSCHUTZ TÄTIGKEIT UNTERNEHMEN ESSEN ARBEITSSCHUTZ ARBEITSZEIT ARBEITSUNFÄLLE PERSONEN TRINKEN RAUCHEN NAHRUNGSMITTEL MITTAGESSEN RAUCHER BESCHEINIGUNG SPORT RECHTSPRECHUNG