Wann ist man versichert?
Sautter, T.; · faktor Arbeitsschutz, Heidelberg · 2014 · Heft 8 · S. 10 bis 12
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Versichert sind grundsätzlich alle Tätigkeiten, die sich aus der arbeitsvertraglichen Verpflichtung ergeben. Nicht versichert sind Handlungen, die nicht mehr im ur-sächlichen Zusammenhang mit derver-sicherten Tätigkeit stehen. Das sind sogenannte eigenwirtschaftliche, private Verrichtungen wie Essen, Trinken, Toilettengang oder Rauchen. Diese Handlungen können dieversicherteTätigkeitund damit den Unfallversicherungsschutz unterbrechen. Führt eine private Verrichtung allerdings nur zu einer geringfügigen Unterbrechungderversicherten Tätigkeit, bleibt der Versicherungsschutz bestehen.