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Aktuelle Rechtsprechung des BGH im Insolvenz-anfechtungsrecht

Geiwitz, A.; Kneuie, N.; · Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin · 2014 · Heft 8 · S. 151 bis 157

Dokument
152329
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Kranken- und Pflegeversicherung, Berlin
Autor:innen
Geiwitz, A.; Kneuie, N.;
Ausgabe
Heft 8 / 2014
Jahrgang 66
Seiten
151 bis 157
Erschienen: 2014-08-01 00:00:00
ISSN
2193-5653
DOI

Zusammenfassung

Im Insolvenzverfahren gilt der Grundsatz gleichmäßiger Gläubigerbefriedigung im Gegensatz zum Zwangsvollstreckungsver-fahren, in welchem das Prinzip des schnelleren Gläubigers vorherrscht. Die Regelungen des Insolvenzanfechtungsrechts (§§ 129 ff. InsO) ermöglichen eine bereits vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommene Schmälerung der Insolvenzmasse wieder rückgängig zu machen. Dem liegt der Gedanke zugrunde, dass meist lange Zeit vor Insolvenzantragstellung die Forderungen einzelner Gläubiger mit engen privaten oder wirtschaftlichen Beziehungen zum Schuldner noch voll oder teilweise beglichen werden und…

Schlagworte

BEDARFSPLANUNG BUNDESGERICHTSHOF RECHTSPRECHUNG ENTSCHEIDUNG BEHÖRDE LEISTUNG ZEIT VERTRAUEN INTERESSENKONFLIKT ELEMENTE HÖHE VERHALTEN RISIKO BEURTEILUNG PROGNOSE SCHULD