Schadensersatz für verfallenen Urlaub?
SAUSEN, P.; · Häusliche Pflege, Hannover · 2014 · Heft 9 · S. 34 bis 35
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In dem vom Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg entschiedenen Verfahren verlangte ein Mitarbeiter von seinem Arbeitgeber nach der Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Jahre 2013, dass dieser den ausstehenden Urlaub für das Jahr 2012 ausbezahlen sollte. Der Chef lehnte dieses Verlangen seines Mitarbeiters ab. Er begründete seine Ablehnung damit, dass der Mitarbeiter den Urlaubsanspruch während des Arbeitsverhältnisses weder bis zum 1. Januar 2013 noch bis zum Ende des Übertragungszeitraums am 31. März 2013 überhaupt geltend gemacht hatte. Der Arbeitgeber stützte sich in seiner Argumentation auf die bek…