CareLit Fachartikel
Investitionskosten: Sozialhilfeträger muss genehmigen
Dissei-Schneider, N.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 9 · S. 4 bis 5
Dokument
152352
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
In der Praxis scheuten Einrichtungsträger häufig, den Sozialhiifeträger im Vorfeld einzubinden, da dieser die zeitnahe Umsetzung der Maßnahme mit verschiedenen Taktiken verzögerte. Denn entweder forderte er unsägliche Male Erläuterungen zur Maßnahme oder zu ihren Kosten. Oder er verknüpfte die Genehmigung der Maßnahme direkt mit einer (unzulässigen) Kopplung mit maximal zu übernehmenden Investitionskosten hierfür. Es kam auch vor, dass er sich gar nicht äußerte.
Schlagworte
SOZIALHILFETRÄGER
ENTSCHEIDUNG
SCHIEDSSTELLE
RECHT
NIEDERSACHSEN
STERBEHILFE
Maßnahme
Investitionskosten
Praxis
Scheuten
Einrichtungsträger
Häufig
Sozialhiifeträger
Vorfeld
Einzubinden
Zeitnahe