CareLit Fachartikel

BSC: Vergütungsvereinbarungen sind auch rückwirkend möglich

Tybussek, K.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 9 · S. 28 bis 29

Dokument
152358
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Altenheim, Hannover
Autor:innen
Tybussek, K.;
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
28 bis 29
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
0002-6573
DOI

Zusammenfassung

Die Frist beginnt mit dem Tag des Zugangs der Aufforderung zur Aufnahme der Pflegesatzverhandlungen beim Empfänger. Innerhalb der vorgegebenen Sechs-Wochen-Frist ist nicht nur mit den Pflegesatzverhandlungen zu beginnen, sie sind mit Abschluss der Pflegesatzvereinbarung zu beenden. Die Verhandlungen sollen so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass die neuen Pflegesätze mit Ablauf des laufenden Pflegesatzzeitraums in Kraft treten können. Dies zwingt beide Vertragsparteien, das Pflegesatz verfahren zu straffen und möglichst im Vorfeld der Verhandlungen wesentliche Fragen zu klären.

Schlagworte

SCHIEDSSTELLE ALTENHEIM PFLEGESATZ SPRACHE VERBOT VERLETZUNG UNTERLAGEN PRAXIS BERLIN Hannover