BSC: Vergütungsvereinbarungen sind auch rückwirkend möglich
Tybussek, K.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 9 · S. 28 bis 29
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Frist beginnt mit dem Tag des Zugangs der Aufforderung zur Aufnahme der Pflegesatzverhandlungen beim Empfänger. Innerhalb der vorgegebenen Sechs-Wochen-Frist ist nicht nur mit den Pflegesatzverhandlungen zu beginnen, sie sind mit Abschluss der Pflegesatzvereinbarung zu beenden. Die Verhandlungen sollen so rechtzeitig abgeschlossen sein, dass die neuen Pflegesätze mit Ablauf des laufenden Pflegesatzzeitraums in Kraft treten können. Dies zwingt beide Vertragsparteien, das Pflegesatz verfahren zu straffen und möglichst im Vorfeld der Verhandlungen wesentliche Fragen zu klären.