Stellschrauben für eine bessere Marge
Warneboldt, O.; · Altenheim, Hannover · 2014 · Heft 9 · S. 44 bis 47
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Für eine ertragsteuerliche Organschaft sind Er-gebnisabführungsverträge nötig, die das Finanzamt auch anerkennt. Doch genau hier droht eine Gefahr. Der Gesetzgeber hat die Bedingungen für die Anerkennung als Organschaft nämlich im ver-gangenen Jahr geändert: Nach dem Gesetz zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Rcisekosten-rechts müssen Ergebnisabführungsverträge einen ausdrücklichen dynamischen Verweis auf § 302 des Aktiengesetzes (AktG) enthalten. Aus § 17 Satz 2 Nr. 2 des Körperschaftsleuergesetzes (KStG) ergibt sich konkret, dass „eine Verlustübernahme durch Verweis…