CareLit Fachartikel

Mitbestimmung zum Einsatz von MAE-Kräften (1€jobs)

Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 9 · S. 337 bis 339

Dokument
152372
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
337 bis 339
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Einsatz erwerbsfähiger Leistungsberechtigter {„MAE-Kräfte) in Arbeitsgelegenheiten gemäß § 16 d Abs. 1 und 7 SGBII in einer Dienststelle unterliegt auch dann wegen Erfüllung des Tatbestands der Einstellung der Mitbestimmung gemäß §87 Nr. 1 BlnPersVG oder der Mitwirkung gemäß § 90 Nr. 10 BlnPersVG, wenn die Dienststelle im sozialrechtlichen Sinn nicht selbst Maßnahmenträger ist, sondern die MAE-Kräfte von einem privaten Dritten vermittelt und angeleitet werden, der seinerseits durch die Agentur für Arbeit als Maßnahmenträger eingeschaltet worden ist und Förderleistungen für die Bereitstellung von Arbeitsgeleg…

Schlagworte

URTEIL MITBESTIMMUNG RECHT RECHTSPRECHUNG ARBEITSSCHUTZ BEDARFSPLANUNG ARBEIT BEURTEILUNG ES ARBEITSLEISTUNG HAND TRAGEN EIGNUNG PERSONEN Die Personalvertretung Berlin