CareLit Fachartikel

Mitbestimmung bei der Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Beschäftigte

Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 9 · S. 339 bis 341

Dokument
152373
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
339 bis 341
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Die Beteiligten streiten darüber, ob die Ablehnung des von einer tariflich Beschäftigten beantragten Erholungsurlaubs wegen dessen zeitlicher Lage mitbestinimungspflichtig ist. Eine bei einer Verbandsgemeindeverwaltung als Vollzeitkraft tariflich Beschäftigte beantragte am 23.5.2013 für den 31.5.2013 (Freitag nach Fronleichnam; „Brückentag) Erholungsurlaub. Die Beschäftigte ist im Geschäftsbereich „Bürgerservice als eine von drei Mitarbeitern dieser Abteilung (zwei Vollzeitkräfte, eine Teilzeitkraft mit einem Stellenanteil von 0,2) tätig. Bereits am 15.5.2013 hatte die Teilzeitkraft ebenfalls für den 31.5.2013 U…

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG URLAUB ARBEITNEHMER RECHT RHEINLAND-PFALZ BEREITSCHAFTSDIENST SCHREIBEN ES ZEIT ARBEITSPLATZ ARBEITSLEISTUNG RECHTSPRECHUNG Die Personalvertretung Berlin