Mitbestimmung bei der Festsetzung der zeitlichen Lage des Urlaubs für einzelne Beschäftigte
Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 9 · S. 339 bis 341
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Beteiligten streiten darüber, ob die Ablehnung des von einer tariflich Beschäftigten beantragten Erholungsurlaubs wegen dessen zeitlicher Lage mitbestinimungspflichtig ist. Eine bei einer Verbandsgemeindeverwaltung als Vollzeitkraft tariflich Beschäftigte beantragte am 23.5.2013 für den 31.5.2013 (Freitag nach Fronleichnam; „Brückentag) Erholungsurlaub. Die Beschäftigte ist im Geschäftsbereich „Bürgerservice als eine von drei Mitarbeitern dieser Abteilung (zwei Vollzeitkräfte, eine Teilzeitkraft mit einem Stellenanteil von 0,2) tätig. Bereits am 15.5.2013 hatte die Teilzeitkraft ebenfalls für den 31.5.2013 U…