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Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellung; Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugendund Auszubildendenvertretung

Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 9 · S. 341 bis 342

Dokument
152374
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Personalvertretung, Berlin
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 57
Seiten
341 bis 342
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
0476-3475
DOI

Zusammenfassung

Der Antragsteller hatte beim Verwaltungsgericht die Feststellung begehrt, dass die Einstellung und Eingruppie-rung der Arbeitnehmerin N. O. seiner Mitbestimmung nach §75 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BPersVG unterliegt. Frau O. hatte als Mitglied der Jugendund Auszubildendenvertretung vor dem Bestehen ihrer Abschlussprüfung ihre Weiterbeschäftigung bei ihrer Ausbildungsdienststelle verlangt (§ 9 Abs. 2 BPersVG). Dem kam der Beteiligte nach. Der Antragsteller machte gegenüber dem Beteiligten erfolglos geltend, dass die Weiterbeschäftigung von Frau O. sowohl unter dem Aspekt der Einstellung als auch der Eingruppierung se…

Schlagworte

PERSONALVERTRETUNG EINSTELLUNG MITBESTIMMUNG EINGRUPPIERUNG ARBEITGEBER PERSONALRAT RECHTSPRECHUNG PRAXIS ARBEIT ARBEITSVERHÄLTNIS ZEIT ROLLE Die Personalvertretung Berlin