Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellung; Weiterbeschäftigung eines Mitglieds der Jugendund Auszubildendenvertretung
Die Personalvertretung, Berlin · 2014 · Heft 9 · S. 341 bis 342
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Antragsteller hatte beim Verwaltungsgericht die Feststellung begehrt, dass die Einstellung und Eingruppie-rung der Arbeitnehmerin N. O. seiner Mitbestimmung nach §75 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 BPersVG unterliegt. Frau O. hatte als Mitglied der Jugendund Auszubildendenvertretung vor dem Bestehen ihrer Abschlussprüfung ihre Weiterbeschäftigung bei ihrer Ausbildungsdienststelle verlangt (§ 9 Abs. 2 BPersVG). Dem kam der Beteiligte nach. Der Antragsteller machte gegenüber dem Beteiligten erfolglos geltend, dass die Weiterbeschäftigung von Frau O. sowohl unter dem Aspekt der Einstellung als auch der Eingruppierung se…