Industriesilikon in Brustimplantaten - OLG Zweibrücken bestätigt fehlende Haftung derBenannten Stelle
Handorn, B.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 7 · S. 84 bis 85
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das OLG Zweibrücken setzt sich angesichts der grundlegenden Bedeutung der Haftungskonstellation begrüßenswert ausführlich mit allen denkbaren Anspruchsgrundlagen auseinander. Die Benannte Stelle haftet danach weder aus Vertrag noch aus unerlaubter Handlung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber Patientinnen, denen mutmaßlich fehlerhafte Silikonbrustimplantate eingesetzt wurden (im hiesigen Fall war ein Produktfehler des konkret eingesetzten Implantats nicht festgestellt). Eine verschuldensunabhängige Produkthaftung unmittelbar für die fehlerhaften Implantate gemäß §§ 1, 3 ProdHaftG kam demgegenüber mang…