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Industriesilikon in Brustimplantaten - OLG Zweibrücken bestätigt fehlende Haftung derBenannten Stelle

Handorn, B.; · MedizinProdukte Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 7 · S. 84 bis 85

Dokument
152384
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
MedizinProdukte Recht, Frankfurt
Autor:innen
Handorn, B.;
Ausgabe
Heft 7 / 2014
Jahrgang 14
Seiten
84 bis 85
Erschienen: 2014-07-01 00:00:00
ISSN
1618-9027
DOI

Zusammenfassung

Das OLG Zweibrücken setzt sich angesichts der grundlegenden Bedeutung der Haftungskonstellation begrüßenswert ausführlich mit allen denkbaren Anspruchsgrundlagen auseinander. Die Benannte Stelle haftet danach weder aus Vertrag noch aus unerlaubter Handlung auf Schadensersatz und Schmerzensgeld gegenüber Patientinnen, denen mutmaßlich fehlerhafte Silikonbrustimplantate eingesetzt wurden (im hiesigen Fall war ein Produktfehler des konkret eingesetzten Implantats nicht festgestellt). Eine verschuldensunabhängige Produkthaftung unmittelbar für die fehlerhaften Implantate gemäß §§ 1, 3 ProdHaftG kam demgegenüber mang…

Schlagworte

URTEIL RICHTLINIE BEURTEILUNG LEISTUNG RECHT VERTRAG DEUTSCHLAND FRANKREICH BRUSTIMPLANTATE SCHADENSERSATZ ES DOKUMENTATION SICHERHEIT ZEIT MedizinProdukte Recht Frankfurt