GESCHEHNISSE MÖGLICHST GENAU DOKUMENTIEREN
Schulte, D.; · Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2014 · Heft 9 · S. 850 bis 851
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Gerichte sprechen zwar von Mobbing, aber es gibt keine eindeutige gesetzliche Definition. Das Bundesarbeitsgericht hat aber in einer Entscheidung im Jahr 2007 einmal dargelegt, dass die Vorschriften des AGG angewendet werden sollten, und Zuwider-handlungen entsprechend als Mobbing bezeichnet werden könnten. In Paragraf drei, Absatz drei heißt es zum Beispiel: „Eine Belästigung ist eine Benach-teiligung, wenn unerwünschte Verhaltensweisen, die mit einem in Paragraf eins AGG genannten Grund in Zusammenhang stehen, bezwecken oder bewirken, dass die Würde der betroffenen Person verletzt und ein von Einschüchteru…