CareLit Fachartikel
VERLEGUNG VOM AUFWACHRAUM -WER IST VERANTWORTLICH?
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2014 · Heft 9 · S. 913
Dokument
152415
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Entscheidung zur Verlegung des Patienten vom Aufwachraum auf die Allgemeinstation fällt in die ärzt-liche Kompetenz. Nach noch geltendem Recht gibt es eine ärztliche Gesamtverantwortung für medizinische Entscheidungen, die nicht einfach abgegeben werden darf. Kommt es zu Komplikationen, muss der Krankenhausträger sich mit dem Vorwurf der Organisationsverletzung ausein-andersetzen. Um sich hier zu entlasten, reicht es nicht aus, dass der ärztliche Dienst Ihnen als Fachpflegekräfte die Verantwortung übertragen hat.
Schlagworte
ENTSCHEIDUNG
ANÄSTHESIE
AUFWACHRAUM
MITARBEITER
RECHT
WEITERBILDUNG
PATIENTEN
ANÄSTHESISTEN
VERSTÄNDNIS
ARM
DOKUMENTATION
TRAGEN
Die Schwester Der Pfleger
Melsungen