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VERLEGUNG VOM AUFWACHRAUM -WER IST VERANTWORTLICH?

Die Schwester Der Pfleger, Melsungen · 2014 · Heft 9 · S. 913

Dokument
152415
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Die Schwester Der Pfleger, Melsungen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 53
Seiten
913
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
0340-5303
DOI

Zusammenfassung

Die Entscheidung zur Verlegung des Patienten vom Aufwachraum auf die Allgemeinstation fällt in die ärzt-liche Kompetenz. Nach noch geltendem Recht gibt es eine ärztliche Gesamtverantwortung für medizinische Entscheidungen, die nicht einfach abgegeben werden darf. Kommt es zu Komplikationen, muss der Krankenhausträger sich mit dem Vorwurf der Organisationsverletzung ausein-andersetzen. Um sich hier zu entlasten, reicht es nicht aus, dass der ärztliche Dienst Ihnen als Fachpflegekräfte die Verantwortung übertragen hat.

Schlagworte

ENTSCHEIDUNG ANÄSTHESIE AUFWACHRAUM MITARBEITER RECHT WEITERBILDUNG PATIENTEN ANÄSTHESISTEN VERSTÄNDNIS ARM DOKUMENTATION TRAGEN Die Schwester Der Pfleger Melsungen