CareLit Fachartikel

Zivilund strafrechtliche Haftung der Hebamme - was ist zu beachten?

Gaibler, T.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2014 · Heft 9 · S. 830 bis 832

Dokument
152424
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Hebammenforum, Karlsruhe
Autor:innen
Gaibler, T.;
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 15
Seiten
830 bis 832
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
1611-4566
DOI

Zusammenfassung

Das Zivilrecht regelt die Beziehungen der Bürgerinnen und Bürgern untereinander. Das Strafrecht betrifft hingegen das Verhältnis des Staates zu einzelnen Personen; die Verletzung wichtiger Rechtsgüter wie Gesundheit und Leben erfüllen die Straftatbestände der fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung. Behandlungsfehler können zivilrechtlich oder strafrechtlich aufgearbeitet werden - für die Betroffene ein großer Unterschied.

Schlagworte

HEBAMME DOKUMENTATION STRAFRECHT ZIVILRECHT RECHT GEBURT PERSONEN GESUNDHEIT LEBEN BEHANDLUNGSFEHLER GEBURTSHILFE KIND FRAUEN MÄNNER PRAXIS SCHULD