CareLit Fachartikel
Zivilund strafrechtliche Haftung der Hebamme - was ist zu beachten?
Gaibler, T.; · Hebammenforum, Karlsruhe · 2014 · Heft 9 · S. 830 bis 832
Dokument
152424
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Zivilrecht regelt die Beziehungen der Bürgerinnen und Bürgern untereinander. Das Strafrecht betrifft hingegen das Verhältnis des Staates zu einzelnen Personen; die Verletzung wichtiger Rechtsgüter wie Gesundheit und Leben erfüllen die Straftatbestände der fahrlässigen Körperverletzung oder fahrlässigen Tötung. Behandlungsfehler können zivilrechtlich oder strafrechtlich aufgearbeitet werden - für die Betroffene ein großer Unterschied.
Schlagworte
HEBAMME
DOKUMENTATION
STRAFRECHT
ZIVILRECHT
RECHT
GEBURT
PERSONEN
GESUNDHEIT
LEBEN
BEHANDLUNGSFEHLER
GEBURTSHILFE
KIND
FRAUEN
MÄNNER
PRAXIS
SCHULD