CareLit Fachartikel
Abschiedsrituale und Bestattung
Eltern- info · 2014 · Heft 9 · S. 9 bis 11
Dokument
152450
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach einer Fehlgeburt ist das Kind nicht „bestattungspflichtig, denn sein Ge-burtsgewicht liegt unter 500 Gramm. Die Eltern haben das Recht, ihr verstorbenes Kind aus der Klinik mitzunehmen - auch wenn es noch so klein ist. Sie können es dann bestatten, wie es ihren Vorstellungen entspricht. Dies sollte laut Bestattungsgesetz vieler Bundesländer „hygienisch einwandfrei und dem sittlichen Empfinden entsprechend geschehen.
Schlagworte
ELTERN
KIND
FAMILIE
BESTATTUNG
OBDUKTION
TOD
ZEIT
RELIGION
ARM
INTERNET
NABELSCHNUR
PLAZENTA
NATUR
PAPIER
WOLLE
GESCHWISTER