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Eltern- info · 2014 · Heft 9 · S. 12

Dokument
152451
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Eltern- info
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 8
Seiten
12
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
keine ISSN
DOI

Zusammenfassung

Nach ihrer Entlassung aus der Klinik hat die Mutter ein Anrecht auf Hebam-menhilfe, die auch bei einer Fehlgeburt von der Krankenkasse übernommen wird. Die Hebamme begleitet die Eltern durch die erste Zeit des Abschieds und ihrer Trauer. Sie betreut aber auch die körperlichen Veränderungen, Rückbildungsund Heilungsvorgänge nach der Geburt und berät die Mutter, was sie für sich selbst - für ihren Körper und für ihre Seele tun kann. Möglicherweise hatte sich die Brust schon auf die Milchbildung eingestellt, wenn die Schwangerschaft schon weiter fortgeschritten war.

Schlagworte

ZEIT ELTERN FEHLGEBURT HEBAMME TOD TRAUER BRUST SCHWANGERSCHAFT ABSTILLEN FRAUEN MILCH MÜTTER ES KIND FAMILIE LIEBE