CareLit Fachartikel

So ist eine Entgelterhöhung rechtlich wirksam

Health & Care Management, Bad Wörishofen · 2014 · Heft 9 · S. 60 bis 61

Dokument
152501
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Health & Care Management, Bad Wörishofen
Autor:innen
Ausgabe
Heft 9 / 2014
Jahrgang 5
Seiten
60 bis 61
Erschienen: 2014-09-01 00:00:00
ISSN
2191-2432
DOI

Zusammenfassung

Nach dem HeimG wurde mehrheitlich gefordert, dass bei der Benennung der Positionen in der Begründung die Gestehungskosten aufgeführt werden müssten. Der Heimträger sollte hiernach also verpflichtet sein, darzulegen, welche Gestehungskosten sich im Einzelnen verändert haben. Dies ist nach der herrschenden Auffassung nun nicht mehr gefordert. Nach dem Gesetzeswortlaut müssen sich die Kostensteigerungen „durch die veränderte Berechnungsgrundlage ergeben. Die Pflegesatzvereinbarung bzw. die Vergütungsvereinbarung benennt aber gerade keine Gestehungskosten des Unternehmers, sondern die Entgelte des Verbrauchers.

Schlagworte

HEIMTRÄGER EINRICHTUNG STEUER URTEIL VERTRAG BERLIN SCHREIBEN VERTRÄGE HÖHE RECHTSPRECHUNG ES RISIKO Health & Care Management Bad Wörishofen