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Jahressonderzahlung nach Anlage 14 der AVR.DW.EKD negatives betriebliches Ergebnis - »Dritter Weg« AVR.DW.EKD § 1 Abs. 5; Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 2 Anlage 14

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 7 · S. 431 bis 438

Dokument
152514
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 7 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
431 bis 438
Erschienen: 2014-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Klägerin begehrt Zahlung der zweiten Hälfte der Jahressonderzahlung für das Jahr 2010. In diesem Zusammenhang streiten die Parteien darüber, ob die Beklagte von der in Anlage 14 der AVR.DW.EKD (jetzt: AVR.DD) vorgesehenen Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen durfte; Voraussetzung hierfür ist, dass die Beklagte ein negatives betriebliches Ergebnis nachweist und die AVR.DW.EKD oder gleichwertige Arbeitsvertragsgrundlagen auf alle Arbeitsverhältnisse anwendet.

Schlagworte

AVR EINRICHTUNG ARBEITGEBER RECHTSPRECHUNG MITARBEITER ENTSCHEIDUNG PATIENTEN DEUTSCHLAND HÖHE UNTERLAGEN BESCHEINIGUNG JAHRESABSCHLUSS LEISTUNG VERSTÄNDNIS TRAGEN PRAXIS