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Jahressonderzahlung nach Anlage 14 der AVR.DW.EKD negatives betriebliches Ergebnis - »Dritter Weg« AVR.DW.EKD § 1 Abs. 5; Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 Satz 1, Abs. 4 Satz 2 Anlage 14
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 7 · S. 431 bis 438
Dokument
152514
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Klägerin begehrt Zahlung der zweiten Hälfte der Jahressonderzahlung für das Jahr 2010. In diesem Zusammenhang streiten die Parteien darüber, ob die Beklagte von der in Anlage 14 der AVR.DW.EKD (jetzt: AVR.DD) vorgesehenen Kürzungsmöglichkeit Gebrauch machen durfte; Voraussetzung hierfür ist, dass die Beklagte ein negatives betriebliches Ergebnis nachweist und die AVR.DW.EKD oder gleichwertige Arbeitsvertragsgrundlagen auf alle Arbeitsverhältnisse anwendet.
Schlagworte
AVR
EINRICHTUNG
ARBEITGEBER
RECHTSPRECHUNG
MITARBEITER
ENTSCHEIDUNG
PATIENTEN
DEUTSCHLAND
HÖHE
UNTERLAGEN
BESCHEINIGUNG
JAHRESABSCHLUSS
LEISTUNG
VERSTÄNDNIS
TRAGEN
PRAXIS