CareLit Fachartikel

Zur außerordentlichen Kündigung wegen unerlaubter Veröffentlichung von Patientenfotos auf Facebook BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 1 und 2, § 9 Abs. 1; StGB § 203; BAT § 9; BDSG…

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 7 · S. 439 bis 447

Dokument
152515
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 7 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
439 bis 447
Erschienen: 2014-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Die Arbeitnehmerin wurde in einem Krankenhaus als Gesundheitsund Kinderkrankenpflegerin beschäftigt. Sie betreute auf der Kinderintensivstation ein Kind, dessen Zwillingsschwester unmittelbar nach der Geburt verstorben war und dessen Mutter sich von ihm losgesagt hatte. Die Arbeitnehmerin veröffentlichte unerlaubt Fotografien von dem Kind auf ihrem Facebook-Auftritt und versah sie teilweise mit Kommentaren; dabei wurde auch der Tod der Zwillingsschwester mitgeteilt. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund fristlos aus wichtigem Grund sowie vorsorglich fristgemäß.

Schlagworte

ARBEITNEHMER KÜNDIGUNG SCHWEIGEPFLICHT ABMAHNUNG PATIENT ARBEITGEBER BERLIN KIND TOD ARBEITSVERHÄLTNIS PATIENTEN JUGENDMEDIZIN SCHREIBEN NAMEN ES ELTERN