Zur außerordentlichen Kündigung wegen unerlaubter Veröffentlichung von Patientenfotos auf Facebook BGB § 626 Abs. 1; KSchG § 1 Abs. 1 und 2, § 9 Abs. 1; StGB § 203; BAT § 9; BDSG…
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 7 · S. 439 bis 447
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Arbeitnehmerin wurde in einem Krankenhaus als Gesundheitsund Kinderkrankenpflegerin beschäftigt. Sie betreute auf der Kinderintensivstation ein Kind, dessen Zwillingsschwester unmittelbar nach der Geburt verstorben war und dessen Mutter sich von ihm losgesagt hatte. Die Arbeitnehmerin veröffentlichte unerlaubt Fotografien von dem Kind auf ihrem Facebook-Auftritt und versah sie teilweise mit Kommentaren; dabei wurde auch der Tod der Zwillingsschwester mitgeteilt. Die Arbeitgeberin kündigte das Arbeitsverhältnis aus diesem Grund fristlos aus wichtigem Grund sowie vorsorglich fristgemäß.