Zur Umsetzung einer Pflegedienstleiterin, um den Betriebsfrieden wiederherzustellen und eine weitere Personalflucht zu verhindern BeamtStG 35 Satz 2; VwGO § 123
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 7 · S. 447 bis 456
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Umsetzungen von Führungskräften, um den Betriebsfrieden wiederherzustellen und eine weitere Personalflucht zu verhindern, kommen eher selten im Bereich des oberen Pflegemanagements (Pflegedienstleitungsebene), jedoch immer häufiger im Bereich des mittleren Pflegemanagements (Stationsleitungsebene) vor. Im vorliegenden Fall liegt einer dieser seltenen Fälle, nämlich die Umsetzung einer Pflegedienstleitung, vor. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass aufgrund der Beamteneigenschaft der Antragstellerin vorliegend das Beamtenrecht greift und daher der vorliegende Fall nur bedingt auf Pflegedienstleitungen im…