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Rentenversicherung - Zum Gebot der hinreichenden Bestimmtheit eines KorrekturbescheidsSGBX§ 33 Abs. 1; BGB § 133
Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 7 · S. 463 bis 468
Dokument
152518
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Zwar kann dem Ausgangsbescheid vom 14.05.2008 und der genannten Abhilfe-Entscheidung mit gerade noch hinreichender Deutlichkeit entnommen werden, dass nicht der gesamte Rentenbewilligungsbescheid vom 08.05.2007, sondern nur die Festsetzung des monatlichen Zahlungsanspruchs aus der zuerkannten Hinterbliebenenrente (teilweise) aufgehoben werden sollte. Indessen bleibt un-klar, welcher monatliche Zahlbetrag der Hinterbliebenen ab dem 01.06.2008 zustehen sollte.
Schlagworte
ZEIT
WIRKUNG
URTEIL
RENTENVERSICHERUNG
BEHÖRDE
ENTSCHEIDUNG
TUBERKULOSE
HÖHE
VERTRAUEN
EINKOMMEN
RENTEN
EHE
PRAXIS
VERHALTEN
RECHTSPRECHUNG
LEISTUNG