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Rentenversicherung - Zum Gebot der hinreichenden Bestimmtheit eines KorrekturbescheidsSGBX§ 33 Abs. 1; BGB § 133

Roßbruch, R.; · PflegeRecht, Neuwied · 2014 · Heft 7 · S. 463 bis 468

Dokument
152518
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
PflegeRecht, Neuwied
Autor:innen
Roßbruch, R.;
Ausgabe
Heft 7 / 2014
Jahrgang 18
Seiten
463 bis 468
Erschienen: 2014-07-01 00:00:00
ISSN
1433-7231
DOI

Zusammenfassung

Zwar kann dem Ausgangsbescheid vom 14.05.2008 und der genannten Abhilfe-Entscheidung mit gerade noch hinreichender Deutlichkeit entnommen werden, dass nicht der gesamte Rentenbewilligungsbescheid vom 08.05.2007, sondern nur die Festsetzung des monatlichen Zahlungsanspruchs aus der zuerkannten Hinterbliebenenrente (teilweise) aufgehoben werden sollte. Indessen bleibt un-klar, welcher monatliche Zahlbetrag der Hinterbliebenen ab dem 01.06.2008 zustehen sollte.

Schlagworte

ZEIT WIRKUNG URTEIL RENTENVERSICHERUNG BEHÖRDE ENTSCHEIDUNG TUBERKULOSE HÖHE VERTRAUEN EINKOMMEN RENTEN EHE PRAXIS VERHALTEN RECHTSPRECHUNG LEISTUNG