Zurück auf Los: Der Neustart der Mindestmengenregelungen
Kingreen, T.; · Gesundheit und Pflege, Köln · 2014 · Heft 8 · S. 121 bis 126
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte auf der Rechtsgrundlage des § 137 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 SGB V für Kniegelenks-Totalendoprothesen (Knie-TEPs) und für die Versorgung von Frühgeborenen Mindestmengen festgelegt. Krankenhäuser, die diese Mindestmengen im Jahresverlauf voraussichtlich nicht erreichten, dürfen daher die erbrachten Leistungen nichtabrechnen. Beide Mindestmengenregelungen sind vom 1. und 3. Senat des Bundessozialgerichts mit durchaus unter-schiedlichen Begründungen für rechtswidrig erklärt worden und beinhalten, wie im Folgenden zu zeigen sein wird, letztlich den nunmehr in den Koalitionsvertrag aufgeno…