Nothelferleistungen bei Asylbewerbern SGBXll §25; AsylbLG §4
Gesundheit und Pflege, Köln · 2014 · Heft 8 · S. 146 bis 149
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Streitig waren die Kosten der Krankenhausbehandlung eines Patienten im Jahr 2009. Der Patient war seit 2006 zur Ausreise verpflichtet und bezog seitdem keine Leistungen. Auf der Flucht vor der Polizei verletzte er sich schwer beim Sprung aus dem Fenster im März 2009. Er wurde in das Krankenhaus des Klägers aufgenommen und dort bis zum Mai 2009 behandelt. Der Kläger beantragte zunächst bei der Beigeladenen als örtlich zuständigem Träger die Übernahme der Aufwendungen nach §25 SGBXll, wenige Tage später auch bei der Beklagten (der der Patient 1992 zugewiesen worden war). Nach Ende der Behandlung stellte der Patien…