Haftung des Trägers eines Pflegeheims: Reichweite und Grenzen der Obhutspflicht des Heimträgers im Hinblick auf die Beachtung der Menschenwürde; Pflicht zur Beantragung der Genehm…
Gesundheit und Pflege, Köln · 2014 · Heft 8 · S. 150 bis 153
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Bei einem Heimvertrag werden Obhutspflichten und inhaltsgleiche allgemeine Verkehrssicherungspflichten zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit der Bewoh-ner begründet, die sie vor Schädigungen wegen Krank-heit oder einer sonstigen körperlichen oder geistigen Einschränkung durch sie selbst und durch die Einrichtung und bauliche Gestaltung des Altenheims schützen sollen. Diese Pflicht ist allerdings beschränkt auf das Erforderliche und das für die Heimbewohner und das Pflegepersonal Zumutbare. Dabei ist insbesondere auch zu beachten, dass beim Wohnen in einem Heim die Würde sowie die Interessen und Bedürfnisse…