CareLit Fachartikel
Cannabis-Ersatz-Kräutermischungen sind keine Arzneimittel 5 I und §4 XVII; REAMG § 95 I 1 i.V. mit AMG 2001/83/EG Art. 1 Nr. 2
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 8 · S. 347 bis 351
Dokument
152651
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
„Die Begriffe Schädlichkeit und therapeutische Wirksamkeit können nur in ihrer wechselseitigen Beziehung geprüft werden und haben nur eine relative Bedeutung, die nach Maßgabe des Standes der Wissenschaft und unter Berücksichtigung der Zweckbestimmung des Arzneimittels beurteilt wird. Aus den Angaben und Unterlagen, die dem Antrag auf Genehmigung für das Inverkehrbringen beizufügen sind, muss hervorgehen, dass die Wirksamkeit höher zu bewerten ist als die potenziellen Risiken.
Schlagworte
RICHTLINIE
ARZNEIMITTEL
GESUNDHEIT
RECHTSPRECHUNG
WIRKUNG
URTEIL
CANNABINOIDE
ZEIT
WISSENSCHAFT
UNTERLAGEN
MENSCHEN
TIER
HALLUZINATIONEN
WAHNVORSTELLUNGEN
HÖHE
ZIELE