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Zur Vereinbarkeit des deutschen Arzneimittelhaftungsrechts mit der EU-Produkthaftungsricntlinie* RL 85/374/EWG Art. 13; AMG §§ 84a, 84 II

Moelle, H.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 8 · S. 351 bis 353

Dokument
152652
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Moelle, H.;
Ausgabe
Heft 8 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
351 bis 353
Erschienen: 2014-08-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

Es genügt die Feststellung, dass die Richtlinie eine Reihe von Grundsätzen aufstellt, auf denen die Re-gelungen der sogenannten „Produkthaftung in den Mitgliedstaaten beruhen müssen, also der verschuldensunabhängigen Haftung der Hersteller (und akzessorisch einiger anderer Personen) für Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit ihrer Produkte verursacht wurden. Die Mitgliedstaaten dürfen in ihrer nationalen Rechtsordnung, mit Ausnahmen der in der Richtlinie ausdrücklich vorgesehenen Fälle, keine Abweichungen von diesen Grundsätzen einführen und auch keine Bestimmungen anwenden, die für die eine oder die andere Gru…

Schlagworte

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