Zur Vereinbarkeit des deutschen Arzneimittelhaftungsrechts mit der EU-Produkthaftungsricntlinie* RL 85/374/EWG Art. 13; AMG §§ 84a, 84 II
Moelle, H.; · Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 8 · S. 351 bis 353
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Es genügt die Feststellung, dass die Richtlinie eine Reihe von Grundsätzen aufstellt, auf denen die Re-gelungen der sogenannten „Produkthaftung in den Mitgliedstaaten beruhen müssen, also der verschuldensunabhängigen Haftung der Hersteller (und akzessorisch einiger anderer Personen) für Schäden, die durch die Fehlerhaftigkeit ihrer Produkte verursacht wurden. Die Mitgliedstaaten dürfen in ihrer nationalen Rechtsordnung, mit Ausnahmen der in der Richtlinie ausdrücklich vorgesehenen Fälle, keine Abweichungen von diesen Grundsätzen einführen und auch keine Bestimmungen anwenden, die für die eine oder die andere Gru…