CareLit Fachartikel

Werbung für ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit dem Hinweis „ÖKO-TEST Gesamturteil sehr gut ZPO § 927; UWG § 5; WasG HE $$ lls 3; HWG § 11 I I Nr. 2

Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 8 · S. 354 bis 356

Dokument
152653
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Pharma Recht, Frankfurt
Autor:innen
Ausgabe
Heft 8 / 2014
Jahrgang 36
Seiten
354 bis 356
Erschienen: 2014-08-31 00:00:00
ISSN
0172-6617
DOI

Zusammenfassung

War ein gegen die konkrete Verletzungsform gerichteter Verfügungsantrag auf verschiedene Beanstandungen gestützt und ist die Unterlassungsverfügung durch das Gericht nur mit einer dieser Beanstandungen begründet worden, kann sich die Prüfung innerhalb eines Aufhebungsverfahrens nach § 927 ZPO auch darauf erstrecken, ob eine andere dieser Beanstandung die Aufrccht-erhaltung der einstweiligen Verfügung rechtfertigt.

Schlagworte

MARKETING BUNDESGERICHTSHOF ARZNEIMITTEL RICHTLINIE RECHTSPRECHUNG VERBOT WERBUNG HEILBERUFE GESUNDHEIT TIER PERSONEN HANDEL GESUNDHEITSWESEN ARZNEIMITTELVERBRAUCH ELEMENTE ZIELE