CareLit Fachartikel
Werbung für ein nicht verschreibungspflichtiges Arzneimittel mit dem Hinweis „ÖKO-TEST Gesamturteil sehr gut ZPO § 927; UWG § 5; WasG HE $$ lls 3; HWG § 11 I I Nr. 2
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 8 · S. 354 bis 356
Dokument
152653
CareLit-ID
Jahr
2014
Publikation
PDF
nein
Metadaten
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
War ein gegen die konkrete Verletzungsform gerichteter Verfügungsantrag auf verschiedene Beanstandungen gestützt und ist die Unterlassungsverfügung durch das Gericht nur mit einer dieser Beanstandungen begründet worden, kann sich die Prüfung innerhalb eines Aufhebungsverfahrens nach § 927 ZPO auch darauf erstrecken, ob eine andere dieser Beanstandung die Aufrccht-erhaltung der einstweiligen Verfügung rechtfertigt.
Schlagworte
MARKETING
BUNDESGERICHTSHOF
ARZNEIMITTEL
RICHTLINIE
RECHTSPRECHUNG
VERBOT
WERBUNG
HEILBERUFE
GESUNDHEIT
TIER
PERSONEN
HANDEL
GESUNDHEITSWESEN
ARZNEIMITTELVERBRAUCH
ELEMENTE
ZIELE