Bewerbung von Kondomen als „deutsche Markenware bei Fertigung im Ausland unzulässigUWG $$2INt 1, 5 12 Nr. 1.
Pharma Recht, Frankfurt · 2014 · Heft 8 · S. 363 bis 371
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Nach Wareneingangsprüfung im Werk der B GmbH werden diese Rohlinge, sofern sie anders als die sog. „trockenen Kondome als sog. „feuchte Kondome vertrieben werden sollen, befeuchtet. Die Produkte werden in eine Folie eingeschweißt und die entsprechenden Kennzeichnungen (u.a. Chargennummer, Verfallsdatum und CE-Zeichen) auf dieser Folie aufgebracht. Eine oder mehrere dieser Kinzclpackungcn werden mit einem Beipackzettel versehen in eine Faltschachtel aus Karton verpackt und die Verbraucherpackung sodann derart verschlossen, dass auf den Inhalt nicht mehr unberechtigt zugegriffen werden kann. Ferner erfolgt bei der…